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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
2. Leistungen
3. Anmeldeschluss
4. Preise
5. Zahlungsbedingungen
6. Sie können die Reise nicht antreten
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht
beenden
8. Versicherung
8.1 Versicherung für FLYER-Elektrobike Miete
9. Haftung bei erhöhtem Risiko
10. Haftungsausschluss
11. Nicht beanspruchte Leistungen
12. Mitwirkungspflicht
13. Programmänderung
14. Änderung während der Reise
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und alpavia
kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen,
telefonischen, persönlichen oder elektronischen
Anmeldung/Buchung zustande. Meldet die buchende Person
weitere Reiseteilnehmer, so steht sie für deren
Vertragspflicht (insbesondere Bezahlung des Reisepreises)
wie für ihre eigene Verpflichtung ein. Diese AGB
gelten für alle Reiseteilnehmer. Sobald Ihre Anmeldung
eingegangen ist, wird diese von uns schriftlich bestätigt.
Gleichzeitig wird Ihnen die Reise in Rechnung gestellt.
2. Leistungen
Welche Leistungen im Pauschalpreis eingeschlossen sind,
ergibt sich aus der Programmbeschreibung im Prospekt
unter: Im Peis inbegriffen. Sonderwünsche sind
nur Vertragsbestandteil, wenn sie von alpavia
schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Pro Person wird 1 Gepäckstück transportiert.
3. Anmeldeschluss
Frühzeitige Anmeldungen helfen uns, Komplikationen
bei der Buchung von Hotels und Transporten zu vermeiden.
Dennoch bemühen wir uns im Rahmen des Möglichen,
einzelne kurzfristige Anmeldungen noch zu berücksichtigen.
4. Preise
Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise
pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
Die Preise in der Buchungsbestätigung sind verbindlich.
Im Preis nicht inbegriffen:
An- und Rückreise sowie Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder Taxi, die nicht ausdrücklich
im Reiseprogramm enthalten sind.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von CHF
300.- pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens
30 Tage vor der Abreise fällig. Buchen Sie Ihre
Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte
Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang
der Zahlung verschickt, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn.
Die Wanderdokumentation ist persönlich, sie darf
nicht an Dritte abgegeben werden.
6. Sie können
Ihre Reise nicht antreten
Wer nach erfolgter Anmeldung auf eine Teilnahme verzichtet,
muss dies schriftlich bei alpavia
melden. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro
Person und maximal CHF 120.- pro Auftrag wird belastet.
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden
folgende Annulationskosten in Prozent auf den Totalbetrag
erhoben:
30-15 Tage vor Reisebeginn: 30%
14-8 Tage vor Reisebeginn: 50%
7-1 Tage vor Reisebeginn: 90%
Am Reisetag oder bei nicht Erscheinen: 100%.
Als Änderungs- oder Annulationsdatum gilt der Tag,
an dem die Erklärung bei alpavia
eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
Ersatzperson: Ist zulässig, wenn die organisatorischen
Möglichkeiten es zulassen. Sie haften persönlich
für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger
Gebühren.
7. Sie treten
die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen
vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Krankheit, Unfall,
schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person)
wird Ihnen alpavia
soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen
Rückreise behilflich sein.
8. Versicherungen
Eine ausreichende Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung
ist Sache des Teilnehmers.
Der Abschluss einer Annulationsversicherung ist empfohlen.
Diese Versicherung kann bei alpavia
abgeschlossen werden.
Wertgegenstände, Schmuck, Uhren, Fotoausrüstung,
Geld und Kreditkarten im Auto und im Gepäck sind
von alpavia nicht
versichert.
8.1 Versicherung
für FLYER-Elektrobike Miete
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Das Befahren
sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes
Risiko. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.
Der Mieter verpflichtet sich, das FLYER-Elektrobike
sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter
ist voll verantwortlich für alle Schäden,
welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem
Gebrauch des
FLYER-Elektrobikes ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken
oder für eine rennmässige Fahrweise ist untersagt.
9. Haftung
bei erhöhtem Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko verbunden.
Für Unfälle haftet alpavia
nicht. alpavia setzt
bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung
voraus: Bei Wandertouren werden solide Bergschuhe vorausgesetzt
und bei Velotouren muss ein Helm getragen werden. Anweisungen
sind zu befolgen.
10. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung
oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
Auf Versäumnisse Ihrerseits vor und währen
der Reise.
Auf unvorsehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht beteiligt sind.
Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder
abwenden konnten, namentlich Naturkatastrophen und behördliche
Massnahmen.
Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Bargeld,
Wertgegenständen, Fahrrad, Fotoausrüstung,
etc.
11. Nicht
beanspruchte Leistungen
Für Leistungen welche der Reiseteilnehmer während
der Reise nicht beansprucht wie Transportgutscheine,
Besichtigungen, Mahlzeiten, etc. besteht kein Anspruch
auf Vergütung.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Programmstörungen
oder unvorhergesehenen Leistungsänderungen aktiv
und positiv mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden
oder zumindest geringer zu halten.
13. Programmänderungen
alpavia behält
sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben
vor der Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall
sein, orientiert alpavia
den Reiseteilnehmer vor Vertragsabschluss und bemüht
sich ein Ersatzprogramm anzubieten.
14. Änderung
während der Reise
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme
oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern und
dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht
oder den Charakter der Reise verändert wird.
15. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer
Erbringung der Reiseleitung hat der Kunde innerhalb
10 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise alpavia gegenüber
schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nach
dieser Frist bei alpavia
eingehen, können nicht mehr akzeptiert werden,
ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der Einhaltung
der Frist schuldlos verhindert worden ist.
16. Gerichtsstand
und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und alpavia
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen
ist Spiez Gerichtsstand.
Spiez, 14. September 2010
alpavia Jrène Stähli
Bahnhofstrasse 35 CH-3700 Spiez Schweiz
E-Mail: info@alpavia.ch Web: www.alpavia.ch
Telefon +41 33 650 16 02 Fax +41 33 650 17 02
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