|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
2. Leistungen
3. Anmeldeschluss
4. Preise
5. Zahlungsbedingungen
6. Sie können die Reise nicht antreten
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht
beenden
8. Versicherung
8.1 Versicherung für FLYER-Elektrobike Miete
9. Haftung bei erhöhtem Risiko
10. Haftungsausschluss
11. Nicht beanspruchte Leistungen
12. Mitwirkungspflicht
13. Programmänderung
14. Änderung während der Reise
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und alpavia kommt mit der
Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen,
persönlichen oder elektronischen Anmeldung/Buchung
zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer,
so steht sie für deren Vertragspflicht (insbesondere
Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigene
Verpflichtung ein. Diese AGB gelten für alle Reiseteilnehmer.
Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, wird diese von
uns schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird Ihnen
die Reise in Rechnung gestellt.
2. Leistungen
Welche Leistungen im Pauschalpreis eingeschlossen sind,
ergibt sich aus der Programmbeschreibung im Prospekt
unter: Im Peis inbegriffen. Sonderwünsche sind
nur Vertragsbestandteil, wenn sie von alpavia schriftlich
und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Pro Person
ist 1 Gepäckstück gratis, für Zusatzgepäck
wird pro Gepäck CHF 50.-- erhoben.
3. Anmeldeschluss
Frühzeitige Anmeldungen helfen uns, Komplikationen
bei der Buchung von Hotels und Transporten zu vermeiden.
Dennoch bemühen wir uns im Rahmen des Möglichen,
einzelne kurzfristige Anmeldungen noch zu berücksichtigen.
4. Preise
Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise
pro Person in Schweizer Franken für Kunden mit
Wohnort Schweiz und in Euro für Kunden mit Wohnort
In EU-Ländern, bei Unterkunft im Doppelzimmer.
Die Preise in der Buchungsbestätigung sind verbindlich.
Im Preis nicht inbegriffen:
An- und Rückreise sowie Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder Taxi, die nicht ausdrücklich
im Reiseprogramm enthalten sind.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von CHF
300.-/ EUR 185.- pro Person fällig. Der Restbetrag
ist spätestens 30 Tage vor der Abreise fällig.
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise,
ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang
der Zahlung verschickt, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn.
Die Wanderdokumentation ist persönlich, sie darf
nicht an Dritte abgegeben werden.
6. Sie können Ihre
Reise nicht antreten
Wer nach erfolgter Anmeldung auf eine Teilnahme verzichtet,
muss dies schriftlich bei alpavia melden. Eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 60.-/EUR 40.- pro Person und maximal CHF 120.-/EUR
80.- pro Auftrag wird belastet. Zusätzlich zu den
Bearbeitungsgebühren werden folgende Annulationskosten
in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:
30-15 Tage vor Reisebeginn 30%
14-8 Tage vor Reisebeginn 50%
7-1 Tage vor Reisebeginn 90%
Am Reisetag oder bei nicht Erscheinen 100%.
Als Änderungs- oder Annulationsdatum
gilt der Tag, an dem die Erklärung bei alpavia
eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
Ersatzperson: Ist zulässig,
wenn die organisatorischen Möglichkeiten es zulassen.
Sie haften persönlich für die Bezahlung des
Reisepreises und allfälliger Gebühren.
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht
beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen
vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Krankheit, Unfall,
schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person)
wird Ihnen alpavia soweit als möglich bei der Organisation
der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
8. Versicherungen
Eine ausreichende Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung
ist Sache des Teilnehmers.
Der Abschluss einer Annulationsversicherung ist empfohlen.
Diese Versicherung kann bei alpavia abgeschlossen werden.
Wertgegenstände, Schmuck, Uhren,
Fotoausrüstung, Geld und Kreditkarten im Auto und
im Gepäck sind von alpavia nicht versichert.
8.1 Versicherung für FLYER-Elektrobike
Miete
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt
mit dem Abschluss des Mietvertrages (vor Ort), über
eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen,
welcher die Fahrt mit dem Mietvelo (FLYER-Elektrobike)
mit sich bringt. Das Befahren sämtlicher Strassen
und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter lehnt
jegliche Haftung ab.
Der Mieter verpflichtet sich, das
FLYER-Elektrobike sachgemäss und sorgfältig
zu nutzen. Der Mieter ist voll verantwortlich für
alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit
oder unsachgemässem Gebrauch des
FLYER-Elektrobikes ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken
oder für eine rennmässige Fahrweise sowie
das Befahren von unbefestigten Wegen ist untersagt.
9. Haftung bei erhöhtem
Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko verbunden.
Für Unfälle haftet alpavia nicht. alpavia
setzt bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung
voraus: Bei Wandertouren werden solide Bergschuhe vorausgesetzt
und bei Bike-Touren muss ein Helm getragen werden. Anweisungen
sind zu befolgen.
10. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung
oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
Auf Versäumnisse Ihrerseits
vor und währen der Reise.
Auf unvorsehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht beteiligt sind.
Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder
abwenden konnten, namentlich Naturkatastrophen und behördliche
Massnahmen.
Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Bargeld,
Wertgegenständen, Fahrrad, Fotoausrüstung,
etc.
11. Nicht beanspruchte
Leistungen
Für Leistungen welche der Reiseteilnehmer während
der Reise nicht beansprucht wie Transportgutscheine,
Besichtigungen, Mahlzeiten, etc. besteht kein Anspruch
auf Vergütung.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Programmstörungen
oder unvorhergesehenen Leistungsänderungen aktiv
und positiv mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden
oder zumindest geringer zu halten.
13. Programmänderungen
alpavia behält sich ausdrücklich das Recht
vor, Prospektangaben vor der Buchung zu ändern.
Sollte dies der Fall sein, orientiert alpavia den Reiseteilnehmer
vor Vertragsabschluss und bemüht sich ein Ersatzprogramm
anzubieten.
14. Änderung während
der Reise
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme
oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern und
dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht
oder den Charakter der Reise verändert wird.
15. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer
Erbringung der Reiseleitung hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise alpavia gegenüber schriftlich geltend
zu machen. Ansprüche, die nach dieser Frist bei
alpavia eingehen, können nicht mehr akzeptiert
werden, ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der
Einhaltung der Frist schuldlos verhindert worden ist.
16. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und alpavia ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar.
Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen
ist Spiez Gerichtsstand.
Spiez, 20. April 2009
alpavia Jrène Stähli
Bahnhofstrasse 35 CH-3700 Spiez Schweiz
E-Mail: info@alpavia.ch Web: www.alpavia.ch
Telefon +41 33 650 16 02 Fax +41 33 650 17 02
Allgemeine
Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen
|